Präventionsbüro Ronja

Ko-Mittel

K.O.-Mittel

K.O.-Mittel ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher, schnell betäubend wirkender Substanzen (sowohl rezeptpflichtige Medikamente als auch illegale Mittel vom Schwarzmarkt), die schon in kleinen Mengen enthemmen, betäuben und handlungsunfähig, bewusstlos und willenlos machen. Sie sind als Tropfen, Pulver, Tabletten oder in fester Form (ähnlich dem Pflanzenfett) unauffällig zu verabreichen und können eine Erinnerungsstörung für die Zeit der Einnahme bewirken. In der Medizin werden sie als Psychopharmaka, Narkose-, Schlaf- oder Beruhigungsmittel eingesetzt.

Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden:

  • GHB (Gamma-Hydroxy-Butyrat oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure): das am häufigsten verwendete Mittel; als „Liquid-Ecstasy“, „soap“ oder „salty water“ in der Drogenszene gehandelt; ist einem Botenstoff im menschlichen Gehirn (dem Neurotransmitter Gamma-Aminobuttersäure) chemisch ähnlich u. wird in Stoffwechselprozessen gebildet; in der Medizin ursprünglich als Narkosemittel und zur Behandlung von Alkoholentzugserscheinungen eingesetzt, verlor jedoch aufgrund unerwünschter Nebenwirkungen an Bedeutung.
  • Barbiturate (Beruhigungs-, Schlafmittel und Antiepileptika)
  • Benzodiazepine (Beruhigungs-, Schlafmittel, Muskelrelaxans, Antiepileptika, Psychopharmaka)
  • Chloralhydrate (Schlafmittel)
  • Ketamine (Schmerz-, Narkosemittel, Asthmatika)
  • Antihistaminika
  • Alkohol und andere Drogen

K.O.-Mittel bauen sich im Blut innerhalb weniger Stunden ab und sind dann nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar!

 

K.O.-Mittel werden häufig in alkoholische (Mix)Getränke oder ins Essen gemischt, um eine leichte Geschmacksnote der betäubenden Mittel zu überdecken. Sie können als Tropfen, in Pulver-, Tabletten- oder fester Form (ähnlich dem Pflanzenfett) verabreicht werden. Sie sind meist farb-, geruchslos und oft geschmacksneutral. Manchmal ist eine leichte salzige Note festzustellen. Heimlich ins Essen oder in ein Getränk gegeben, werden die Präparate gezielt eingesetzt, um vor allem Mädchen und Frauen zu betäuben, sie willenlos zu machen und anschließend auszurauben, zu misshandeln oder zu vergewaltigen.

 

Wirkungsweise und Folgen (vorrangig GHB, da am häufigsten verwendet)

Die Wirkung der K.O.-Mittel ist schwer kalkulierbar, da sehr unterschiedlich und abhängig von der körperlichen Verfassung, der Dosierung, dem Reinheitsgrad und dem zusätzlichen Konsum von Medikamenten, Alkohol und anderen Drogen. Sie beginnt etwa 15 Minuten nach oraler Einnahme und hält bis zu drei Stunden an.

Bei geringer Dosierung reicht die Wirkung von Wohlempfinden, Beruhigung, Entspannung, Enthemmung, sexueller Stimulierung, Potenzsteigerung bis hin zu Euphorie.

In höheren Dosierungen können etwa 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme Sprach- und Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit, Bewusstseinstrübungen, Orientierungslosigkeit, Bewegungseinschränkungen, hypnotische bis narkotische Effekte, Gedächtnisstörungen und Bewusstlosigkeit auftreten. Die Wirkung hält etwa 1,5 bis 3 Stunden an. Insbesondere in Wechselwirkung mit Alkohol oder anderen Drogen können die Mittel Nebenwirkungen wie Krämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Atemnot bis hin zu Atemstillstand und Koma auslösen und somit bis zum Tod führen.

Die Opfer schieben die Wirkung der Mittel in der Regel auf den Alkoholgenuss. Nach außen wirken die Frauen leicht angetrunken und aktiv am Geschehen beteiligt. Sie haben „offene Augen“, sind aber nicht mehr in der Lage, selbstbestimmt zu handeln. Sie sind manipulierbar und fühlen sich „wie in Watte gepackt“. Zunehmend versinken sie in einen Zustand der Willenlosigkeit und Lenkbarkeit.

Täter wirken für Außenstehende oft hilfsbereit und fürsorglich. Es können Freunde, Verwandte, Kollegen oder Fremde sein. Sie bieten Unterstützung an und haben dann genügend Zeit, ihr Opfer an einen anderen Ort zu bringen. Später setzt plötzliche Müdigkeit ein, die zu tiefem Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit führen kann, die die Täter für ihr Vorgehen nutzen und die geplante Tat vollführen.

Die betroffenen Mädchen und Frauen haben anschließend meist keine oder nur vage, bruchstückartige Erinnerungen an das, was passiert ist (Blackout, Filmriss). Sie sind benommen und erwachen häufig an fremden Orten, ohne zu wissen wie, wann und mit wem sie dort hin gelangt sind. Dieser Ort muss nicht identisch mit dem Tatort sein. Ihnen ist übel und sie haben Schmerzen und/oder Verletzungen, die sie sich nicht erklären können. Die Mädchen und Frauen stehen unter Schock und haben schreckliche Angst und Ohnmachtsgefühle.

Es dauert lange, bis sie realisieren, dass ihnen Gewalt angetan wurde. Viele trauen ihren eigenen Wahrnehmungen nicht, verzweifeln an ihren Gedächtnislücken und an der Ungewissheit, was mit ihnen passiert sein könnte. Folgen sind Panik, Ängste, Schreckhaftigkeit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, sowie Ekel und Misstrauen. Die Betroffenen geben sich häufig selbst die Schuld für das Geschehene, insbesondere dann, wenn Alkohol oder andere Drogen mit im Spiel waren. Die Möglichkeit, dass sie jemand willentlich betäubt hat, ziehen sie, wenn überhaupt, häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht, insbesondere dann, wenn sie den oder die Täter im nahen Umfeld vermuten. Erschwerend kommt hinzu, dass Täter, die dem Opfer bekannt sind, häufig behaupten, die Mädchen und Frauen hätten freiwillig mitgemacht, es so gewollt und alles sei einvernehmlich geschehen. Sie erpressen zudem die Betroffenen häufig damit, alles gefilmt zu haben und die Aufnahmen jederzeit an Freunde, Eltern, Lebensgefährten etc. weiter zu geben oder zu veröffentlichen, falls sich das Opfer zu einer Aussage entschließen sollte.

Dies alles hat zur Folge, dass die Mädchen und Frauen zutiefst verunsichert sind, ihren Gefühlen nicht trauen, sich schämen und schweigen. Finden sie den Mut, sich anzuvertrauen, müssen sie häufig die schmerzhafte Erfahrung machen, dass ihnen in ihrem Umfeld und an öffentlichen Stellen nicht geglaubt wird. Dennoch sollten betroffene Mädchen und Frauen sich nicht schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen und über das Geschehene zu reden. Denn bei Verdacht auf K.O.-Mittel-Missbrauch ist zeitnahes Handeln geboten, da einige Substanzen nur wenige Stunden nachgewiesen werden können.

Im Blut ist das K.O.-Mittel GHB lediglich acht, im Urin bis zu zwölf Stunden nachweisbar. GHB wird im Körper vollständig in Kohlendioxid und Wasser verstoffwechselt. Mit neuen Analysemethoden können sie allerdings bis zu vier Wochen nach der Einnahme mittels einer Haaranalyse nachgewiesen werden.


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