Betreuung & Begleitung im StrafverfahrenPsychosoziale Prozessbegleitung

Kostenlose Betreuung und BeratungUnterstützung im Strafverfahren

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im gesamten Strafverfahren. Begleitet werden Kinder, Jugendliche (nur Mädchen) und besonders schutzbedürftige Frauen als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten (§ 406 StPO) im Zeitraum vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Psychosoziale Prozessbegleitung hilft, die individuellen Belastungen und Ängste von verletzten Zeuginnen zu mildern, um einer weiteren (Re-)Traumatisierung durch das Strafverfahren vorzubeugen und zur Stabilisierung für die Zeugenaussage beizutragen.

Sie hat keine rechtsvertretende Funktion. Eine Psychosoziale Prozessbegleitung kann per Antrag durch das zuständige Gericht beigeordnet werden und ist für die Betroffenen im Fall einer Beiordnung kostenfrei.

Über die Inhalte der vorliegenden Straftaten wird im Rahmen der Psychosozialen Prozessbegleitung vor der Zeugenaussage im Hauptverfahren nicht gesprochen.

Der Prozessbegleiterin ist nur der Straftatbestand bekannt, der beim gemeinsamen Ausfüllen des Antrages auf Psychosoziale Prozessbegleitung angegeben werden muss.

Die Prozessbegleitung ist kostenfrei.

Justizia-Skulptur aus silbrigem Metall
„Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts.“Simone de Beauvoir

Wir sind für euch daProzessbegleitung im Detail

Wir informieren:

  • über die verschiedenen Aufgaben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • über den formalen Ablauf eines Strafverfahrens
  • über die Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen
  • über weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Wir begleiten Sie …

… zur Anzeigenerstattung bei der Polizei

… zu Terminen im Rahmen des Strafverfahrens

… zur Besichtigung des Gerichtssaals und/oder einer Gerichtsverhandlung

… zum Gerichtstermin und helfen Wartezeiten zu überbrücken

… zur Aussage in der Hauptverhandlung

Wir unterstützen:

  • im Umgang mit Behörden
  • bei Fragen an die anwaltliche Vertretung
  • beim Abbau von Ängsten und Befürchtungen
  • bei der Verarbeitung des Verfahrens
  • bei dem Erlernen von Bewältigungsstrategien
  • bei der Vermittlung an weitergehende Hilfen für Beratung und Therapie
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