Inkrafttreten der Istanbul-Konvention

bff informiert: PRESSEMITTEILUNG

Ab 01. Februar mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland

BERLIN | 31.01.2018

Der Verein „Frauen gegen Gewalt e.V.“ Westerburg und der bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) begrüßen das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. #IstanbulKonvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen (https://rm.coe.int/1680462535).

„Die Konvention verlangt eine aktive Gleichstellungspolitik, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Umgekehrt fördern Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auch deren gesellschaftliche Gleichstellung.“, erläutert Katja Grieger, bff-Geschäftsführung.

Die Konvention schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind – dazu gehören die spezialisierten Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Im Westerwaldkreis ist dies das Frauenzentrum Beginenhof mit seinen Fachabteilungen (siehe WW-Zeitung vom 20.01.2018). Die Finanzierung der Fachberatungsstellen wird meist im Rahmen nicht abgesicherter ,freiwilliger Leistungen‘ von Ländern und Kommunen gestellt, die stetig neu beantragt werden müssen. Viele Fachberatungsstellen sind nicht barrierefrei, sie müssen ihre Sprechzeiten beschränken, es fehlt das Geld für Dolmetscher_innen in der Beratung. „Die Anfragen und Aufgaben an die Fachberatungsstellen nehmen kontinuierlich zu – von Betroffenen, Fachkräften oder Angehörigen. Das spricht für den Erfolg unserer Arbeit, bringt uns aber in schwierige Situationen. Jetzt, da die Istanbul-Konvention geltendes Recht ist, muss für konsequente Umsetzung mehr Geld ins System.“, so Gaby Krause, Geschäftsführerin des Vereins Frauen gegen Gewalt e.V..

Der bff hält für die Umsetzung der Konvention eine politische Gesamtstrategie für zentral, denn die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Istanbul Konvention gilt für alle Frauen und Mädchen, gleich ihrer Herkunft, Beeinträchtigung, Geschlechtsidentität oder Aufenthaltsstatus. Die Mitarbeiterinnen des Vereins „Frauen gegen Gewalt e.V.“ Westerburg nahmen am Montag, den 05.02.2018 an einer Fortbildung zu Inhalt und Umsetzung der Istanbul Konvention im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz teil, um zukünftig Klientinnen adäquat nach Europarecht zu beraten und politische Lobbyarbeit zu leisten.

 

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Betreuung und Begleitung im Strafverfahren

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im gesamten Strafverfahren. Begleitet werden Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten (§ 406 StPO) vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Psychosoziale Prozessbegleitung hilft,

die individuellen Belastungen und Ängste von verletzten Zeuginnen und Zeugen zu mildern, um einer weiteren Traumatisierung durch die Verhandlung vorzubeugen und zur Stabilisierung beizutragen. Sie hat keine rechtsvertretende Funktion.

Wir informieren

  • über die verschiedenen Aufgaben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • über den formalen Ablauf eines Strafverfahrens
  • über die Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen
  • über weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Wir begleiten Sie

  • zur Anzeigenerstattung bei der Polizei
  • zu Terminen im Rahmen des Strafverfahrens
  • zur Besichtigung des Gerichtssaals und /oder einer Gerichtsverhandlung
  • zum Gerichtstermin und helfen Wartezeiten zu überbrücken
  • zur Aussage in der Hauptverhandlung

Wir unterstützen

  • im Umgang mit Behörden
  • bei Fragen an die anwaltliche Vertretung
  • beim Abbau von Ängsten und Befürchtungen
  • bei der Verarbeitung des Verfahrens
  • bei dem Erlernen von Bewältigungsstrategien
  • bei der Vermittlung an weitergehende Hilfen für Beratung und Therapie

Die Prozessbegleitung ist kostenfrei.

 

Sollten Sie unsere Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

  •  Reinhild Rahn, Interventionsstelle IST , Neustr. 43, 56457 Westerburg
    Tel. 02663/911353, E-Mail: intervention-ist@notruf-westerburg.de
  •  Claudia Wienand, Präventionsbüro Ronja, Neustr. 43, 56457 Westerburg
    Tel. 02663/911823, E-Mail: praevention-ronja@notruf-westerburg.de

Trägerverein:
Frauen gegen Gewalt e.V., Neustr. 43, 56457 Westerburg
www.notruf-westerburg.de