Psychosoziale Prozessbegleitung

Betreuung und Begleitung im Strafverfahren

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im gesamten Strafverfahren. Begleitet werden Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten (§ 406 StPO) vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Psychosoziale Prozessbegleitung hilft,

die individuellen Belastungen und Ängste von verletzten Zeuginnen und Zeugen zu mildern, um einer weiteren Traumatisierung durch die Verhandlung vorzubeugen und zur Stabilisierung beizutragen. Sie hat keine rechtsvertretende Funktion.

Wir informieren

  • über die verschiedenen Aufgaben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • über den formalen Ablauf eines Strafverfahrens
  • über die Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen
  • über weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Wir begleiten Sie

  • zur Anzeigenerstattung bei der Polizei
  • zu Terminen im Rahmen des Strafverfahrens
  • zur Besichtigung des Gerichtssaals und /oder einer Gerichtsverhandlung
  • zum Gerichtstermin und helfen Wartezeiten zu überbrücken
  • zur Aussage in der Hauptverhandlung

Wir unterstützen

  • im Umgang mit Behörden
  • bei Fragen an die anwaltliche Vertretung
  • beim Abbau von Ängsten und Befürchtungen
  • bei der Verarbeitung des Verfahrens
  • bei dem Erlernen von Bewältigungsstrategien
  • bei der Vermittlung an weitergehende Hilfen für Beratung und Therapie

Die Prozessbegleitung ist kostenfrei.


Sollten Sie unsere Hilfe benötigen,
nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Reinhild Rahn
Interventionsstelle IST
Neustraße 43, 56457 Westerburg
Telefon 02663/911353
rrahn
@notruf-westerburg.de

Claudia Wienand
Präventionsbüro Ronja
Neustraße 43, 56457 Westerburg
Telefon 02663/911823
cwienand@notruf-westerburg.de


Wie stelle ich einen Antrag für die Psychosoziale Prozessbegleitung?

Unter diesem Link finden Sie einen Musterantrag "auf Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleitung gem. § 406g Abs. 3 StPO". Bei der Antragstellung können Sie sich z.B. einer psychosozialen Prozessbegleiterin bedienen. Entsprechende Hilfe erhalten Sie auch bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Eine Liste der in Rheinland-Pfalz anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter finden Sie hier. Gegebenenfalls können Sie auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Nebenklagevertreter beantragen.


Trägerverein:
Frauen gegen Gewalt e.V.
Neustraße 43, 56457 Westerburg
www.notruf-westerburg.de


Weitere Informationen: