Internationaler Frauentag am 08. März 2018

Lauf, Schnecke, lauf!

Erwartungen von Frauen an unsere Gesellschaft heute

Kulturell-politischer Abend mit

  • Anne Wizorek
    Autorin, Bloggerin, #aufschrei
  • Choryfeen
    Musikalische Begleitung

Kulturzentrum
Alte Kirche Staudt
Bergstraße

18.00 Uhr, Einlass 17.30 Uhr
Eintritt 4,00 Euro, Erm. mögl.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Zur besseren Planung freuen wir uns über Ihre Anmeldung per Email an
frauentag-westerwald@gmx.de bis 02.03.2018


EINLADUNG

Feminismus ist (…) kein Produkt, das einfach nur eine bessere Werbestrategie benötigt. Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Hautfarbe oder ihres sozialen Status – mit Respekt zu behandeln und ihnen dieselben Chancen zu ermöglichen, das ist als erstrebter gesellschaftlicher Zustand bereits attraktiv genug. (Anne Wizorek, zeit.de 2014)
Auch 2018 nimmt der Arbeitskreis Internationaler Frauentag Westerwald am 8.März ein frauen-politisches Thema in den Fokus:
Angesichts der alten und neuen Debatten um Altersarmut von Frauen, Lohngleichheit, gesetzliche Frauenquoten, Gewaltschutz und #metoo-Kampagne stellen wir wieder und wieder fest:
Der Fortschritt ist eine Schnecke.

Um diesen voran zu treiben ist notwendig, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen und Mädchen weiterhin zu verbessern und neuzuordnen – bei uns im Westerwald und über seine Grenzen hinaus.
Wir freuen uns, dass wir mit Anne Wizorek eine gesellschaftskritische Referentin gewinnen konnten, die vor einigen Jahren mit dem Hashtag #aufschrei eine Kampagne ins Leben rief, um Erfahrungen mit Sexismus und sexueller Gewalt gegen Frauen zu sammeln und sichtbar zu machen. Anne Wizorek (www.annewizorek.de) lebt im Internet und in Berlin. Dort arbeitet sie als Autorin, Bloggerin und selbstständige Beraterin für digitale Medien. Sie entwickelt Strategien und Botschaften, organisiert Konferenzen und stellt frauenspezifische Themen in die Öffentlichkeit. Anne Wizorek wurde bereits mehr-fach ausgezeichnet und war Mitglied der Sachverständigenkommission für den 2. Gleich-stellungsbericht der Bundesregierung.
Seien Sie uns herzlich Willkommen!


PROGRAMM

Einlass 17.30 Uh · rBeginn 18.00 Uhr

Begrüßung und Moderation
Beate Ullwer
Gleichstellungsbeauftragte des Westerwaldkreises
Musikalischer Auftakt

Choryfeen Staudt
Vortrag

Anne Wizorek
anschl. Austausch und Diskussion

Kunstausstellung mit Werken von
Theresia Müller-Kunz


Veranstalterinnen:

Gleichstellungsstelle des Westerwaldkreises
Beate Ullwer
Peter-Altmeier Platz 1 · 56410 Montabaur
Tel. 02602 / 124606

Frauen für Frauen e.V. · Frauenhaus Westerwald
Marlies Donnhauser
Postfach 1152 · 57620 Hachenburg
Tel. 02662 / 5888

DGB · Region Koblenz
Gabi Weber MdB
Moselring 5–7 a · 56068 Koblenz
Tel. 0261 / 303060

Notruf, Frauen gegen Gewalt e.V.
Gaby Krause

Präventionsbüro Ronja
Claudia Wienand

Frauenzentrum Beginenhof
Kornelia Kaiser
Neustr. 43 · 56457 Westerburg
Tel. 02663 / 8678


Gefördert durch:

Inkrafttreten der Istanbul-Konvention

bff informiert: PRESSEMITTEILUNG

Ab 01. Februar mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland

BERLIN | 31.01.2018

Der Verein „Frauen gegen Gewalt e.V.“ Westerburg und der bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) begrüßen das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. #IstanbulKonvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen (https://rm.coe.int/1680462535).

„Die Konvention verlangt eine aktive Gleichstellungspolitik, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Umgekehrt fördern Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auch deren gesellschaftliche Gleichstellung.“, erläutert Katja Grieger, bff-Geschäftsführung.

Die Konvention schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind – dazu gehören die spezialisierten Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Im Westerwaldkreis ist dies das Frauenzentrum Beginenhof mit seinen Fachabteilungen (siehe WW-Zeitung vom 20.01.2018). Die Finanzierung der Fachberatungsstellen wird meist im Rahmen nicht abgesicherter ,freiwilliger Leistungen‘ von Ländern und Kommunen gestellt, die stetig neu beantragt werden müssen. Viele Fachberatungsstellen sind nicht barrierefrei, sie müssen ihre Sprechzeiten beschränken, es fehlt das Geld für Dolmetscher_innen in der Beratung. „Die Anfragen und Aufgaben an die Fachberatungsstellen nehmen kontinuierlich zu – von Betroffenen, Fachkräften oder Angehörigen. Das spricht für den Erfolg unserer Arbeit, bringt uns aber in schwierige Situationen. Jetzt, da die Istanbul-Konvention geltendes Recht ist, muss für konsequente Umsetzung mehr Geld ins System.“, so Gaby Krause, Geschäftsführerin des Vereins Frauen gegen Gewalt e.V..

Der bff hält für die Umsetzung der Konvention eine politische Gesamtstrategie für zentral, denn die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Istanbul Konvention gilt für alle Frauen und Mädchen, gleich ihrer Herkunft, Beeinträchtigung, Geschlechtsidentität oder Aufenthaltsstatus. Die Mitarbeiterinnen des Vereins „Frauen gegen Gewalt e.V.“ Westerburg nahmen am Montag, den 05.02.2018 an einer Fortbildung zu Inhalt und Umsetzung der Istanbul Konvention im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz teil, um zukünftig Klientinnen adäquat nach Europarecht zu beraten und politische Lobbyarbeit zu leisten.

 

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Betreuung und Begleitung im Strafverfahren

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im gesamten Strafverfahren. Begleitet werden Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten (§ 406 StPO) vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Psychosoziale Prozessbegleitung hilft,

die individuellen Belastungen und Ängste von verletzten Zeuginnen und Zeugen zu mildern, um einer weiteren Traumatisierung durch die Verhandlung vorzubeugen und zur Stabilisierung beizutragen. Sie hat keine rechtsvertretende Funktion.

Wir informieren

  • über die verschiedenen Aufgaben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • über den formalen Ablauf eines Strafverfahrens
  • über die Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen
  • über weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Wir begleiten Sie

  • zur Anzeigenerstattung bei der Polizei
  • zu Terminen im Rahmen des Strafverfahrens
  • zur Besichtigung des Gerichtssaals und /oder einer Gerichtsverhandlung
  • zum Gerichtstermin und helfen Wartezeiten zu überbrücken
  • zur Aussage in der Hauptverhandlung

Wir unterstützen

  • im Umgang mit Behörden
  • bei Fragen an die anwaltliche Vertretung
  • beim Abbau von Ängsten und Befürchtungen
  • bei der Verarbeitung des Verfahrens
  • bei dem Erlernen von Bewältigungsstrategien
  • bei der Vermittlung an weitergehende Hilfen für Beratung und Therapie

Die Prozessbegleitung ist kostenfrei.

 

Sollten Sie unsere Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

  •  Reinhild Rahn, Interventionsstelle IST , Neustr. 43, 56457 Westerburg
    Tel. 02663/911353, E-Mail: intervention-ist@notruf-westerburg.de
  •  Claudia Wienand, Präventionsbüro Ronja, Neustr. 43, 56457 Westerburg
    Tel. 02663/911823, E-Mail: praevention-ronja@notruf-westerburg.de

Trägerverein:
Frauen gegen Gewalt e.V., Neustr. 43, 56457 Westerburg
www.notruf-westerburg.de