Präventionsbüro Ronja

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt

In der Fachpraxis und Wissenschaft wird häufig die Formulierung „sexuelle oder sexualisierte Gewalt verwendet um heraus zu stellen , dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird d.h., dass Sexualität für die Gewaltausübung funktionalisiert wird.

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuell gefärbte Handlung oder Darstellung, die gegen den Willen von Mädchen, Jungen, Frauen oder Männern gegen deren Willen vorgenommen wird oder denen sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Auswirkungen mit psychischen, physischen oder psychosomatischen Symptomen sind für die Betroffenen sehr belastend und können mitunter ein Leben lang bestehen bleiben. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um persönliche Grenzen zu verletzen, die eigenen Bedürfnisse nach Macht und dem Gefühl der Überlegenheit auf Kosten von anderen zu befriedigen. Die Verantwortung für die Übergriffe liegt somit ganz in den Händen der Täterin / des Täters. Die Erteilung eines Redeverbots ist oft ein wichtiger Aspekt. Es wird aufgrund des Vertrauensverhältnisses sowie des Machtgefälles erreicht und meist mittels Drohungen und Druck aufgebaut. Diese sind auf die Lebensrealität abgestimmt und wirken häufig jahrelang.

Bei Kindern unter 14 Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nicht zustimmen können. Der sogenannte sexuelle Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Wo kommt sexualisierte Gewalt vor?

  • In Familie
  • In der Freundschaft / Beziehung
  • In Schule / Ausbildung
  • Am Arbeitsplatz / im Praktikum
  • Im Alltag
  • In der Freizeit
  • Im Sport
  • Beim Arzt
  • Im Internet……..

 

Formen sexualisierter Gewalt

  • Gefärbte Schimpfwörter / abfällige Bemerkungen / Kommentare
  • anzügliche Blicke / Anspielungen
  • aufdringliches Eindringen in die Intimsphäre
  • befühlen und „fachmännische“ Beurteilung der körperlichen Rundungen / abschätzige oder wohlwollende Qualitätsurteile
  • aufdringliche Anmache => keine Komplimente!
  • Unerwünschte Berührungen / Unangemessene Hilfestellungen
  • Aufgezwungene Küsse
  • Androhen von schul. / berufl. Nachteilen bei sex. Verweigerung
  • Ungewollte sex. Aktivität / Praktiken
  • Unerwünschtes Prahlen mit sex. Erlebnissen
  • Überredung / Zwang zur Betrachtung nackter Körper oder sex. Handlungen (Exhibitionismus)
  • Überredung / Zwang zur Berührung nackter Körper
  • Penetration mit Gegenständen oder Körperteilen
  • Genital-, Oral-, Analverkehr mit Kindern
  • Benutzung zu Pornografischen Zwecken
  • Vergewaltigung
  • Prostitution
  • KO-Mittel-Vergabe und nachfolgende Taten
  • Auch Stalking (Verfolgen u. Nachstellen), Zwangsverheiratung und „Gewalt im Namen der Ehre“ sind Gewaltformen und in Deutschland strafbar

Diese Aufzählung stellt keine Wertung von besonders schlimm zu weniger schlimm dar. Das Erzählen oder Ansehen sexueller Geschehen kann ebenso schädigende Folgen haben wie erzwungener Geschlechtsverkehr.

Das Strafrecht markiert die äußerste Grenze (StGB §§ 174-184). Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Grenzverletzungen bleiben allerdings auch bei minderem Schweregrad gleichwohl pädagogisch zu sanktionieren, da die strafrechtliche Schwelle nicht die maßgebliche Leitlinie für verantwortliches Handeln sein kann.

Neben den strafrechtlich verankerten Regelungen in den §§ 174-184 StGB, sollte jede/jeder die/der in Kontakt mit sexueller Gewalt kommt, diese verurteilen und den Taten im angemessenen Rahmen der Möglichkeiten mit Konsequenzen entgegentreten (Lehrer, Pädagogen, Eltern, usw.) und zum respektvollen Handeln auffordern.

 


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