Einstellung des Fonds Sexueller Missbrauch
Vor Kurzem hat uns die schockierende Nachricht erreicht, dass der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eingestellt wurde. Der FSM wurde 2013 eingeführt, um Betroffene von sexuellem Missbrauch finanziell zu unterstützen und so die Folgen des Missbrauchs zu lindern. Beispielsweise konnten über den FSM (Trauma-)Therapien, Assistenzhunde oder Alltagsgegenstände finanziert werden, die den Betroffenen das Leben etwas erleichtern. Anfang des Jahres wurden die Regulierungen des FSM bereits deutlich verschärft, wodurch der Erhalt sinnvoller und unterstützender Hilfen mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden war, der von den Betroffenen nur schwer zu leisten ist. Nun also das Aus für den FSM – Neuanträge werden nur noch bis August 2025 angenommen und die Auszahlungen stoppen Ende 2028. Auf der politischen Ebene wird weiter für einen Erhalt der Hilfen gekämpft und auch wir werden weiterhin alles tun, um Betroffene zu unterstützen.
Link zu Stellungnahme des bff:
Politisches Engagement für das Gewalthilfegesetz
Am 31. Januar 2025 erhielten wir eine erfreuliche Nachricht: Der Bundestag hat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt! Dem voraus ging eine großangelegte Kampagne, an der sich diverse feministische Organisationen aus ganz Deutschland beteiligten. Auch wir haben gemeinsam mit den anderen Frauennotrufen aus Rheinland-Pfalz Postkarten an alle weiblichen Bundestagsabgeordneten demokratischer Parteien geschickt. Außerdem wurden diese Postkarten an weitere politische Vertreter*innen aus Kreis und Kommune gesendet. Unsere Ziele waren es, auf das Gesetz aufmerksam zu machen und die große Bedeutung für die Betroffenen von patriarchaler Gewalt aufzuzeigen. Nach der Verabschiedung im Bundestag ging das Gewalthilfegesetz zur Abstimmung in den Bundesrat. Im Voraus sendeten wir Briefe an die Ministerpräsidenten der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen mit der Bitte, das Gesetz zu verabschieden. Ganz besonders haben wir uns über die positive Rückmeldung von Ministerpräsident Schweitzer dazu gefreut! Passend zum 14. Februar verabschiedete der Bundesrat daraufhin das Gewalthilfegesetz. Das bedeutet, dass Betroffene von patriarchaler Gewalt in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Beratung haben werden. Wir hoffen, dass dieses Gesetz auch für ein gesellschaftliches Umdenken in den Bereichen sexualisierte und häusliche Gewalt sorgt und für die Beratungsstellen mehr Ressourcen geschaffen werden.