Psychosoziale Prozessbegleitung
Betreuung und Begleitung im Strafverfahren
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im gesamten Strafverfahren. Begleitet werden Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten (§ 406 StPO) vor, während und nach der Hauptverhandlung.
Psychosoziale Prozessbegleitung hilft,
die individuellen Belastungen und Ängste von verletzten Zeuginnen und Zeugen zu mildern, um einer weiteren Traumatisierung durch die Verhandlung vorzubeugen und zur Stabilisierung beizutragen. Sie hat keine rechtsvertretende Funktion.
Wir informieren
- über die verschiedenen Aufgaben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
- über den formalen Ablauf eines Strafverfahrens
- über die Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen
- über weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Wir begleiten Sie
- zur Anzeigenerstattung bei der Polizei
- zu Terminen im Rahmen des Strafverfahrens
- zur Besichtigung des Gerichtssaals und /oder einer Gerichtsverhandlung
- zum Gerichtstermin und helfen Wartezeiten zu überbrücken
- zur Aussage in der Hauptverhandlung
Wir unterstützen
- im Umgang mit Behörden
- bei Fragen an die anwaltliche Vertretung
- beim Abbau von Ängsten und Befürchtungen
- bei der Verarbeitung des Verfahrens
- bei dem Erlernen von Bewältigungsstrategien
- bei der Vermittlung an weitergehende Hilfen für Beratung und Therapie
Die Prozessbegleitung ist kostenfrei.
Sollten Sie unsere Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
- Reinhild Rahn, Interventionsstelle IST , Neustr. 43, 56457 Westerburg
Tel. 02663/911353, E-Mail: intervention-ist@notruf-westerburg.de - Claudia Wienand, Präventionsbüro Ronja, Neustr. 43, 56457 Westerburg
Tel. 02663/911823, E-Mail: praevention-ronja@notruf-westerburg.de
Trägerverein:
Frauen gegen Gewalt e.V., Neustr. 43, 56457 Westerburg
www.notruf-westerburg.de