Nun heißt
NEIN wirklich NEIN!

MdB Gabi Weber und Frauen gegen Gewalt e.V. Westerburg
begrüßen die Neuregelungen des § 177 StGB

[Berlin, Westerburg] Der Deutsche Bundestag hatte in einer historischen Abstimmung im Juli 2016 einstimmig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechtes und damit einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung beschlossen. Am 10.11.2016 traten die Neuregelungen nun in Kraft.

„Für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland haben wir lange mit unseren Kolleginnen gekämpft! Es wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind!“, freuen sich die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufes Westerburg. Sie hatten im Vorfeld der Lesung im Bundestag MdB Gabi Weber zu Besuch, die sich eingehend über die Aspekte informierte. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein.“ begrüßt auch Gabi Weber die Reform. „Es ist ein sexueller Übergriff nun auch strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat, warum ihr die Abwehr nicht gelungen ist, Gewalt angedroht wurde oder zur Anwendung kam.“

Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person mit geringerer Strafe bedacht. Nach dem neuen Gesetz kann ein Übergriff gegen eine Frau mit Behinderungen härter bestraft werden. „Das ist ein stärkendes Signal für alle Frauen mit Behinderungen, die ja überproportional häufig Übergriffe erleben“, freut sich die zuständige neue Mitarbeiterin im Frauennotruf Kirsten Howind-Vieregge.

Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren. „Wir bedauern die tragischen Vorfälle in der Silvesternacht, die der Reform politischen Auftrieb gegeben haben, und kritisieren bei aller Freude die gleichzeitige Ergänzung, dass mit der Gesetzesänderung auch Ausweisungen erleichtert werden sollen. Bei sexueller Gewalt haben wir es mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun, das alle unabhängig von ihrer Herkunft betrifft“, so Claudia Wienand vom Präventionsbüro Ronja. „Wir befürchten negative Auswirkungen und werden daher die Anwendung des Gesetzes kritisch beobachten. Sexuelle Übergriffe werden immer schwer zu beweisen sein und es wird nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Anzeigen zu rechnen sein. Aber das Signal der sexuellen Selbstbestimmung und Würde ist ein deutliches Zeichen der Reform. Die Botschaft ist jetzt ganz klar: Wer ein NEIN ignoriert, tut Unrecht.“.


Das neue Gesetz kann hier heruntergeladen werden: Bundesgesetzblatt
Weitere Informationen zum Gesetz und zur Debatte im Vorfeld: bff – Frauen gegen Gewalt e.V.


In Deutschland erlebt ca. jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Höchstens 15% der Taten werden angezeigt, weniger als 10% davon verurteilt.

V.i.S.d.P. Claudia Wienand

Sexuelle Gewalt bei Frauen mit Beeinträchtigungen

Fortbildung für Mitarbeitende und Betreuende in Einrichtungen und Institutionen

Der Notruf »Frauen gegen Gewalt« e.V. / das Projekt »Matia« in Westerburg bietet

am Montag, den 14. 11. 2016 von 9.00 bis 15.00 Uhr

eine Fortbildung zum Umgang mit sexueller Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigungen in Einrichtungen und Institutionen an.

In der Studie der Universität Bielefeld und den Kooperationspartnerinnen und -partnern im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012) wird deutlich, daß Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sehr häufig von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt betroffen sind. Etwa jede zweite Frau mit Behinderung erlebt sexualisierte Gewalt in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene.
Gemäß § 6 und § 16 der UN-Behindertenrechtskonvention haben die unterzeichnenden Staaten (darunter Deutschland) die Pflicht, Menschen mit Behinderungen vor sexueller Gewalt zu schützen, Präventionsmaßnahmen einzusetzen sowie einen angemessenen Opferschutz sicherzustellen. Deshalb möchten wir eine Fortbildung zu diesem Thema anbieten.

Programm

  • Sensibilisierung für das Thema »Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen mit Beeinträchtigungen«
  • Körperliche, psychische und psychosomatische Folgen
  • Möglichkeiten der Förderung, Selbstschutz und Hilfe
  • Information über Beratungs- und Hilfe-Angebote
  • Prävention sexueller Grenzverletzungen
  • Intervention und Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen

Wir wollen sexuelle Gewalt an Frauen mit Beeinträchtigungen nicht tabuisieren, sondern gemeinsam an einer Kultur des Hinschauens und Ansprechens arbeiten.

Seminargebühren: 15 € (inkl. Essen und Getränke).
Anmeldung bitte bis zum 9. 11. 2016 für die Fortbildung 
beim Projekt »Matia«.
Weitere Informationen zum Projekt Matia.

aktionmensch_notruf

Traumatisierung als Folge politischer Prozesse

Seminar für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Flüchtlingen
Jede Situation, die von betroffenen Menschen als macht- und hilflos erlebt wird, kann traumatische Auswirkungen haben. Wenn die Gewalt von Menschen ausgeht, ist die Erfahrung noch tiefgreifender als bei Naturkatastrophen oder Unfällen.

Inhalte des Seminars sind:
– Einblick in die Lebenssituation von Flüchtlingen zu geben
– Erkennen von Traumatisierungen
– Stabilisierungsübungen anzuwenden
– Weitervermittlung an Einrichtungen mit Kernkompetenz Trauma
– Adäquat auf die Situation von Flüchtlingen reagieren

Termine:
Donnerstag 20.– Freitag 21.10.2016
Donnerstag 03.– Freitag 04.11.2016
jeweils von 09:00 – 15:00 Uhr

Ort:
Frauenzentrum Beginenhof
Neustraße 43, 56457 Westerburg

Teilnahmegebühr:
25,00€ inklusive Verpflegung

Anmeldung:
Telefon 02663 / 8678
anmeldung@notruf-westerburg.de


Weitere Informationen:

traumaflyer


In Kooperation mit der:

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Foto: Flüchtlinge im südlichen Mittelmeer / Irish Defence Forces – Wikimedia